FÜR UNS IM FOKUS:
DIE GESUNDHEIT IHRER BESCHÄFTIGTEN.
Beschäftige können an ihrem Arbeitsplatz diversen Gefährdungen ausgesetzt sein – durch den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, im Rahmen einer Auslandsreise oder auch bei ganz alltäglichen Arbeitsschritten. Gesundheitliche Gefahren und Risiken gilt es zu vermeiden. Daher müssen sie frühzeitig erkannt werden. Unsere Betriebsärzte stehen Ihnen hierbei beratend zur Seite. Und entwickeln Maßnahmen, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind.
MODERNE ARBEITSMEDIZIN.
Moderne Arbeitsmedizin ist Präventivmedizin. Sie nutzt die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, passt sich dem Wandel der Wirtschaft an und orientiert sich stets an den Ansprüchen der Unternehmen. Unsere Arbeitsmediziner sind mit den aktuellen Entwicklungen in der Arbeitsmedizin vertraut. Sie arbeiten eng mit Führungskräften, Personalentwicklern und Betriebsräten zusammen und beziehen die Beschäftigten in ihre Aktivitäten ein.
- Gesundheitsanalyse und -förderung
- Infektionsschutz
- Reisemedizin
- Rehabilitation
- Strahlenschutz
Die drei Kernelemente der Mitarbeitergesundheit.
PROBLEMANALYSE
Gesundheitsrelevante betriebliche Abläufe
und Prozesse ermitteln.
ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE
Gesundheitszustand der Belegschaft erkennen.
PRÄVENTION
Gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen
gestalten und Risiken minimieren.
Mehr als ein Gewinn für Sie.
Die Implementierung arbeitsmedizinischer Maßnahmen und Methoden bietet zahlreiche überzeugende Vorteile. Für Sie und Ihr Unternehmen. Diese beschränken sich dabei nicht allein auf den Erhalt der Arbeitskraft Ihrer Belegschaft. Sie greifen noch weiter.
"Eine der wichtigsten Aufgaben als Arbeitsmedizinerin ist es, den Gedanken des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in die Unternehmensstrategie und die Qualitätsmanagementsysteme zu integrieren."
Dr. Genia Diner 2013
ARBEITSMEDIZIN IST GESETZ.
Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz hat der Gesetzgeber rechtliche Grundlagen definiert. Diese sind im Sozialgesetzbuch VII „Gesetzliche Unfallversicherung“(SGB VII), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt.
Darüber hinaus gilt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie regelt Art und Umfang der Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Branchen und Betriebsgrößen werden dabei genau festgelegt. Im Bereich Arbeitsmedizin bieten wir Ihnen alle Betreuungsarten an.
Arbeitsmedizin aus
einer Hand.
Wir assistieren bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach
§§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz inklusive der methodischen Beratung und Durchführung umfassender Analysen. Wir bewerten das Gesundheitsrisiko im Unternehmen und empfehlen entsprechende Schutzmaßnahmen. Grundlage sind die betriebsärztlichen Aufgaben nach ASiG und DGUV-Vorschrift 2. Zudem führen wir personalärztliche Untersuchungen sowie Eignungsuntersuchungen für spezielle Tätigkeiten durch.