SIE HABEN EINE FRAGE? WIR HABEN DIE ANTWORTEN.

Im Bereich der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit gibt es Vieles zu beachten – nicht zuletzt auch auf rechtlicher Ebene, die vom Gesetzgeber definiert wird.
An dieser Stelle wollen wir versuchen, die häufigsten Fragen für Sie zu beantworten.

ALS UNTERNEHMER HABE ICH IN PUNCTO ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ EINE BESTIMMTE VERANTWORTUNG. WIE SIEHT DIESE AUS?

Der Gesetzgeber verpflichtet Sie, Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Sie müssen also für sichere und gesunde Arbeitsplätze sorgen und Gefährdungen im Betriebsablauf frühzeitig erkennen. Es gilt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um arbeitsbedingte Unfall- und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

WIE KANN ICH DIE GESETZLICHEN AUFLAGEN BEIM ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ ERFÜLLEN?

Hierzu benötigen Sie professionelle Unterstützung. Als Arbeitgeber müssen Sie dazu eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen.

EINE FACHKRAFT FÜR ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ BIETET VORTEILE. WELCHE SIND DAS GENAU?

Sichere und ergonomische Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen garantieren, dass Ihre Beschäftigen optimal arbeiten können. Arbeitsunfälle und Erkrankungen werden minimiert. Gleichzeitig können Sie die Produktivität in Ihrem Unternehmen steigern. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann Sie gemeinsam mit Betriebsarzt umfassend beraten, welche Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen sinnvoll und notwendig sind und die Vorgaben des Gesetzgebers am besten erfüllen.

KANN EINE INDIVIDUELLE BERATUNG UND BETREUUNG FÜR MEIN UNTERNEHMEN GARANTIERT WERDEN?

Ja. Für die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung gibt es verschiedene Modelle. Diese wurden von der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) entwickelt. Darin werden z. B. unterschiedliche Gefährdungen sowie die Anzahl der Beschäftigten in einem Unternehmen berücksichtigt. Zudem wird auch der zeitliche Rahmen der Betreuung definiert.

MIT WELCHEM ZEITLICHEN UMFANG MUSS ICH BEI DER SICHERHEITSTECHNISCHEN UND ARBEITSMEDIZINISCHEN BETREUUNG RECHNEN?

In der Regel richtet sich die Dauer der Grundbetreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt nach der Art des Unternehmens und der Größe der Belegschaft. Die Art des Betriebes und die Anzahl der Beschäftigten, kombiniert mit dem Betreuungsmodell bestimmen die Einsatzzeit. Die Zeiten für die betriebsspezifische Betreuung werden zusätzlich individuell vereinbart.

WELCHE AUFGABEN KOMMEN AUF DEN BETRIEBSARZT UND DIE FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT ZU, WENN ICH IN MEINEM UNTERNEHMEN MAßNAHMEN ZUR BETRIEBLICHEN GESUNDHEITSFÖRDERUNG UMSETZEN WILL?

Der Betriebsarzt sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit fungieren hierbei als wesentliche Impulsgeber. Sie müssen in alle Aktivitäten der anderen Akteure der betrieblichen Gesundheitsförderung mit einbezogen werden. Weitere Akteure sind z. B. Trainer. Es ist wichtig, dass der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung kennen und bei deren Weiterentwicklung mitwirken.

WELCHE AUFGABEN HAT DIE FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT?

Auch diese sind vom Gesetzgeber genauestens definiert. Laut Arbeitssicherheitsgesetzt hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Aufgabe „den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen“. Konkret zählen dazu z. B. die Beschaffung technischer Arbeitsmittel oder die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit überprüft Arbeitsplätze, begutachtet Betriebsanlagen und empfiehlt entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen. Welche Maßnahmen letztlich umgesetzt werden, entscheiden Sie.

WEN KANN ICH MIT DIESEN AUFGABEN BETRAUEN?

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie intern einen Ihrer Beschäftigten zur Fachkraft für Arbeitssicherheit weiterbilden lassen. Sie können auch eine entsprechend qualifizierte Person einstellen. Dabei müssen Sie jedoch beachten, dass diese Person von Beruf Meister, Techniker oder Ingenieur ist und diese Funktion eine bestimmte zeitlang ausgeübt hat. Natürlich kommt noch die notwendige berufliche Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzu. Eine solche Weiterbildung bieten z. B. die Berufsgenossenschaften an. Eine weitere Möglichkeit ist, externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu beauftragen, beispielsweise eine freiberufliche Fachkraft oder einen überbetrieblichen Dienst.

KANN ICH ALS FÜHRUNGSKRAFT GLEICHZEITIG FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT SEIN?

Nein. Als Unternehmer sollten Sie selbst auf keinen Fall Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Das hat verschiedene Gründe. So sind Sie allein durch ihre besondere Stellung im Unternehmen bereits als Führungskraft für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz verantwortlich. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Sie und alle Führungskräfte. Hierbei besitzt sie aber keine Entscheidungsbefugnisse. Ist eine Führungskraft auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig, kann es zu Interessenskonflikten kommen. Diese können je nach Stellung im Unternehmen mehr oder weniger stark stärker ausgeprägt sein. Daher sollte eher eine „neutrale“ Person mit persönlicher und fachlicher Kompetenz, aber ohne Führungsaufgaben ausgewählt werden.

WELCHE AUFGABEN BESITZT DER BETRIEBSARZT?

Die Aufgaben des Betriebsarztes sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz definiert. Der Betriebsarzt soll „den Auftraggeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen“. So hilft der Betriebsarzt u.a. bei der Organisation der Ersten Hilfe im Unternehmen. Er berät Sie in Fragen von Arbeitsrhythmus, Arbeitszeit oder der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen. Natürlich untersucht er auch die Beschäftigten und informiert diese über eventuelle Unfall- und Gesundheitsgefahren und deren Vorbeugung. Er nimmt an Betriebsbegehungen teil und berät Sie bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffe.

WEN KANN ICH MIT DIESEN AUFGABEN BETRAUEN?

Die Aufgaben eines Betriebsarztes kann ein niedergelassener Arbeitsmediziner oder ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst erfüllen.

WIE UNTERSTÜTZT MICH SCHMITZ CONSULTING?

Schmitz Consulting beschäftigt Arbeitsmediziner und Sicherheitsingenieure, die Sie bei allen Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz unterstützen. Wir helfen Ihnen, Vorschriften richtig zu interpretieren und für Ihr Unternehmen passend anzuwenden. Unsere Fachkräfte untersuchen u.a. Arbeitsunfälle und geben Hinweise zur Vermeidung von Unfällen.

AUF WELCHE WEISE UNTERSTÜTZEN MICH DIE BERUFSGENOSSENSCHAFTEN?

Zu den Aufgaben der Berufsgenossenschaften gehören die Prävention (die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten), die Rehabilitation (die Heilung der Versicherten nach einem Arbeitsunfall oder einer berufsbedingten Krankheit) sowie unter Umständen die Kompensation (die finanzielle Entschädigung).

IST DIE ERSTELLUNG DER GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG (BEURTEILUNG DER ARBEITSBEDINGUNGEN) IN DER GRUNDBETREUUNG ENTHALTEN?

Nein. Enthalten ist jedoch die Beratung und Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Sofern Sie die Gefährdungsbeurteilung nicht selbst durchführen möchten, können Sie externe Fachkräfte – wie z.B. die Schmitz Consulting – mit der Erstellung beauftragen.

WIE OFT MUSS ICH ALS UNTERNEHMER DEN UMFANG (EINSATZZEITEN) DER GESAMTBETREUUNG ÜBERPRÜFEN?

Die Ermittlung des Umfangs der Gesamtbetreuung und deren Aufteilung sind regelmäßig und bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen vorzunehmen, z. B. hinsichtlich der Zahl der Beschäftigten oder bei neuen Gefährdungen und Änderungen.

IST ES DENKBAR, DASS KEIN BETRIEBSSPEZIFISCHER BETREUUNGSBEDARF VORLIEGT?

Nein, der Umfang an erforderlicher betriebsspezifischer Betreuung kann natürlich schwanken, z.B. im Zuge der Erledigung temporär vorliegender Aufgaben. Wichtig: Ein kompletter Wegfall entspricht nicht den Vorgaben der Vorschrift – und nicht der Praxis.

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